Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Auftrag von Aqtelo. Sie regeln, was du von uns erwarten kannst, was wir von dir brauchen und was gilt, wenn etwas anders läuft als geplant.

Aqtelo, betrieben von QFINITY SOLUCOES EM TECNOLOGIA E INTELIGENCIA ARTIFICIAL LTDA, Rua Juracy Magalhães 853, Ponto Central, 44075-115 Feira de Santana – BA, Brasilien, CNPJ 65.972.544/0001-60

Frage zu diesen Bedingungen

Punkt 1. Geltung und Begriffe

1.1

Aqtelo: die QFINITY SOLUCOES EM TECNOLOGIA E INTELIGENCIA ARTIFICIAL LTDA, Rua Juracy Magalhães 853, Ponto Central, 44075-115 Feira de Santana – BA, Brasilien, CNPJ 65.972.544/0001-60, die unter der Marke Aqtelo auftritt.

1.2

Auftraggeber: das Unternehmen, das mit Aqtelo einen Vertrag schließt oder darüber verhandelt. Aqtelo arbeitet nur für Unternehmer, nicht für Verbraucher.

1.3

Leistungen: alle Arbeiten von Aqtelo, etwa Websites, 3D und Experience, Online-Werbung, Suchmaschinen- und KI-Sichtbarkeit, KI-Umsetzung, Migration, Sicherheitsprüfungen, Betreuung und Beratung.

1.4

Diese AGB gelten für alle Angebote und Verträge von Aqtelo, in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für Folgeaufträge.

1.5

Widersprechen sich Regelungen, gilt diese Reihenfolge: individuelle schriftliche Vereinbarung, angenommenes Angebot mit Anlagen, Auftragsverarbeitungsvertrag für Datenschutzfragen, diese AGB, das Gesetz.

1.6

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Aqtelo ihnen schriftlich zustimmt. Das gilt auch, wenn Aqtelo ihnen nicht widerspricht oder in Kenntnis davon leistet.

1.7

Schriftlich: per Brief oder E-Mail. E-Mail genügt der Schriftform.

Punkt 2. Angebot und Vertrag

2.1

Ein Angebot gilt bis zum darin genannten Datum, sonst 30 Tage. Bis zur Annahme kann Aqtelo es zurückziehen.

2.2

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder digital annimmt oder Aqtelo einen Auftrag schriftlich bestätigt. Mündliche Absprachen gelten nur mit schriftlicher Bestätigung.

2.3

Schätzungen und Kostenvoranschläge sind unverbindlich, außer sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.4

Konzepte, Entwürfe und Präsentationen vor dem Auftrag bleiben bei Aqtelo. Ohne Auftrag darf der Auftraggeber sie nicht nutzen, auch nicht abgewandelt.

Punkt 3. Umfang der Leistungen

3.1

Was Aqtelo schuldet, steht im angenommenen Angebot. Nicht genannte Leistungen sind nicht geschuldet, etwa Texte, Fotografie oder Lizenzen Dritter.

3.2

Aqtelo arbeitet sorgfältig nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Leistung. Bestimmte Rankings, Platzierungen in KI-Antworten, Besucherzahlen, Anfragen oder Umsätze schuldet Aqtelo nicht, außer sie sind schriftlich als Erfolg vereinbart.

3.3

Zugesagte Messwerte, etwa Ladezeiten oder Lighthouse-Werte, gelten für den Stand bei Abnahme. Später eingefügte Inhalte oder Skripte Dritter zählen nicht dazu.

3.4

Bei einer Migration ist der Stand der alten Website zu Projektbeginn maßgeblich. Spätere Änderungen an der alten Website sind Zusatzleistungen.

3.5

Innerhalb des Briefings gestaltet Aqtelo frei. Ein Ergebnis ist nicht mangelhaft, nur weil es nicht dem Geschmack des Auftraggebers entspricht.

3.6

Aqtelo darf Subunternehmer und Dienstleister einsetzen, etwa für Hosting, E-Mail-Versand oder einzelne Fachgebiete. Aqtelo bleibt Vertragspartner und verantwortlich.

Punkt 4. Online-Werbung

4.1

Werbekonten laufen auf den Namen des Auftraggebers. Aqtelo erhält dort Zugriff als Verwalter.

4.2

Das Werbebudget zahlt der Auftraggeber direkt an die Plattform. Es ist nicht Teil des Honorars von Aqtelo.

4.3

Für Freigabe, Sperre oder Kürzung von Anzeigen durch die Plattform und für deren Abrechnung ist Aqtelo nicht verantwortlich.

Punkt 5. Sicherheitsprüfungen

5.1

Penetrationstests und AI Red Teaming führt Aqtelo nur nach schriftlicher Freigabe durch. Die Freigabe legt Umfang, Zeitraum und betroffene Systeme fest.

5.2

Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die geprüften Systeme verfügen darf, und holt nötige Zustimmungen Dritter ein, etwa von Hosting-Anbietern.

5.3

Trotz Sorgfalt können Prüfungen Systeme verlangsamen oder kurz stören. Der Auftraggeber sichert seine Daten vorher. Befunde gibt Aqtelo nur an den Auftraggeber weiter.

Punkt 6. Mitwirkung des Auftraggebers

6.1

Der Auftraggeber liefert Inhalte, Zugänge (etwa Domain, DNS, bestehende Systeme, Werbekonten), Informationen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in gängigen digitalen Formaten.

6.2

Der Auftraggeber nennt eine Ansprechperson, die entscheiden und freigeben darf. Feedback zu Entwürfen gibt er innerhalb von 5 Werktagen, gesammelt und eindeutig.

6.3

Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Marken, Daten) frei von Rechten Dritter sind. Er stellt Aqtelo von Ansprüchen Dritter daraus frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

6.4

Für die rechtlichen Inhalte seiner Website und Werbung ist der Auftraggeber verantwortlich, etwa Impressum, Datenschutzerklärung, Preisangaben und Werbeaussagen. Aqtelo setzt technisch um und liefert auf Wunsch Textvorschläge, berät aber nicht rechtlich.

6.5

Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich Termine entsprechend, plus eine angemessene Zeit zum Wiedereinstieg. Mehraufwand rechnet Aqtelo nach Aufwand ab. Ruht ein Projekt aus Gründen des Auftraggebers länger als 30 Tage, darf Aqtelo die erbrachten Leistungen abrechnen.

Punkt 7. Änderungen und Zusatzleistungen

7.1

Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen, nennt Aqtelo Aufwand und Preis. Aqtelo setzt sie nach schriftlicher Freigabe um. Termine verschieben sich entsprechend.

7.2

Zusatzleistungen ohne Pauschale rechnet Aqtelo nach Aufwand ab, zum Stundensatz aus dem Angebot, sonst zum aktuellen Stundensatz, je angefangener Viertelstunde.

7.3

Je Entwurf sind zwei Korrekturrunden enthalten. Weitere Runden und Änderungen an freigegebenen Ständen sind Zusatzleistungen.

Punkt 8. Termine

8.1

Termine sind Richtwerte, außer sie sind im Angebot ausdrücklich verbindlich. Sie setzen die Mitwirkung nach Punkt 6 und den Eingang der Anzahlung voraus.

8.2

Höhere Gewalt und Umstände, auf die Aqtelo keinen Einfluss hat, verlängern Termine um die Dauer der Behinderung plus Wiedereinstieg. Dazu zählen Ausfälle von Cloud-Anbietern, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen und Krankheit.

8.3

Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin (Workshop, Schulung, Vor-Ort-Termin) weniger als 48 Stunden vorher ab, darf Aqtelo den eingeplanten Aufwand und bereits entstandene Reisekosten abrechnen.

Punkt 9. Abnahme und Livegang

9.1

Aqtelo meldet jedes Ergebnis zur Abnahme, meist als Vorschau. Der Auftraggeber prüft innerhalb von 7 Werktagen. Dann nimmt er ab oder meldet wesentliche Mängel schriftlich und nachvollziehbar.

9.2

Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden. Kleinere Mängel behebt Aqtelo nach der Abnahme.

9.3

Ein Ergebnis gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel meldet, obwohl Aqtelo bei der Meldung auf diese Folge hingewiesen hat. Es gilt auch als abgenommen, sobald der Auftraggeber es live schaltet oder produktiv nutzt.

9.4

Behobene Mängel meldet Aqtelo erneut zur Abnahme. Geprüft wird dann nur die Behebung. Teilabnahmen sind zulässig und lösen die zugehörige Zahlung aus.

Punkt 10. Preise und Zahlung

10.1

Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich gesetzlich geschuldeter Steuern.

10.2

Es gilt der Zahlungsplan im Angebot. Fehlt er, sind 50 % bei Auftrag und 50 % bei Abnahme fällig. Projekte über zwei Monate darf Aqtelo monatlich nach erbrachter Leistung abrechnen.

10.3

Laufende Leistungen rechnet Aqtelo monatlich im Voraus ab. Angefangene Monate zählen voll. Mehrverbrauch folgt mit der nächsten Rechnung.

10.4

Rechnungen kommen als PDF per E-Mail und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug und spesenfrei zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.

10.5

Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen und Pauschalen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten.

10.6

Ist eine Zahlung mehr als 14 Tage überfällig, darf Aqtelo nach schriftlicher Ankündigung mit 7 Tagen Frist die Arbeit einstellen und laufende Leistungen ruhen lassen, bis alles bezahlt ist. Die Entgelte für laufende Leistungen laufen weiter.

10.7

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Punkt 11. Kosten Dritter

11.1

Lizenzen, Dienste und Konten Dritter zahlt der Auftraggeber, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich enthält. Beispiele: Domains, Hosting, Schriften, Bilddatenbanken, KI-Anbieter, Werbebudgets. Wo möglich, schließt er diese Verträge selbst ab.

11.2

Reisekosten für Termine vor Ort rechnet Aqtelo nach Aufwand ab, sofern das Angebot nichts anderes sagt.

11.3

Für Verfügbarkeit, Preise und Bedingungen von Drittanbietern ist Aqtelo nicht verantwortlich. Stellt ein Anbieter einen Dienst ein oder ändert ihn, ist der Umstieg eine Zusatzleistung.

Punkt 12. Rechte am Arbeitsergebnis

12.1

Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte bei Aqtelo. Bis dahin darf der Auftraggeber die Ergebnisse nur prüfen und abnehmen.

12.2

Nach vollständiger Zahlung gehört dem Auftraggeber, was Aqtelo eigens für ihn erstellt hat: Code, Designs, Website, Inhalte, Werbekonten und Daten. Er darf alles zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen, ändern und weitergeben.

12.3

Allgemeine Bausteine, Werkzeuge, Vorlagen und Know-how von Aqtelo, die nicht eigens für den Auftraggeber entstanden sind, bleiben bei Aqtelo. Soweit sie im Ergebnis stecken, erhält der Auftraggeber ein unbefristetes, einfaches Nutzungsrecht. Aqtelo darf sie für andere Kunden weiterverwenden.

12.4

Offene Arbeitsdateien, etwa aus Figma oder Blender, liefert Aqtelo, wenn das Angebot sie nennt, sonst gegen gesondertes Entgelt.

Punkt 13. Open Source und KI

13.1

Aqtelo nutzt verbreitete Open-Source-Software, etwa Next.js und React. Für sie gelten deren Lizenzen, die Punkt 12 vorgehen.

13.2

Aqtelo setzt KI-Werkzeuge ein, auch KI-Agenten, die Code schreiben und ändern. Jedes Ergebnis prüft ein Mensch, bevor es an den Auftraggeber geht.

13.3

Daten des Auftraggebers gibt Aqtelo nur an KI-Dienste weiter, die sie nicht zum Training nutzen. Jedes KI-System, das Aqtelo liefert, prüft vorher der Bereich Security.

13.4

KI-Funktionen, die der Auftraggeber selbst nutzt, etwa ein Chat auf seiner Website, können falsche Ergebnisse liefern. Der Auftraggeber prüft KI-Inhalte vor der Veröffentlichung und ist für veröffentlichte Inhalte verantwortlich.

13.5

KI-generierte Inhalte sind nach geltendem Recht teils nicht urheberrechtlich geschützt. Dafür übernimmt Aqtelo keine Gewähr.

Punkt 14. Gewährleistung

14.1

Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, Arglist und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

14.2

Mängel meldet der Auftraggeber unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Entdecken, schriftlich und nachvollziehbar.

14.3

Aqtelo behebt Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung in angemessener Frist. Gelingt das zweimal nicht, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder bei erheblichen Mängeln zurücktreten.

14.4

Kein Mangel sind insbesondere:

  • Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
  • Inhalte des Auftraggebers
  • Fehler in Diensten Dritter
  • Browser, die älter sind als die letzten zwei Hauptversionen
  • Auswirkungen von Updates bei Suchmaschinen, KI-Diensten, Browsern oder Betriebssystemen nach der Abnahme.
14.5

Stellt sich eine gemeldete Störung nicht als Mangel heraus, rechnet Aqtelo den Prüfaufwand ab.

Punkt 15. Haftung

15.1

Aqtelo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und nach zwingendem Produkthaftungsrecht.

15.2

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Aqtelo nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist, deren Erfüllung den Vertrag erst möglich macht. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

15.3

Diese Haftung nach Punkt 15.2 ist insgesamt begrenzt auf das Honorar des betroffenen Auftrags, bei laufenden Leistungen auf die Entgelte der letzten 12 Monate.

15.4

Für Datenverlust haftet Aqtelo nur in Höhe des Aufwands, den die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung des Auftraggebers kosten würde.

15.5

Aqtelo haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die der Auftraggeber geliefert oder freigegeben hat, und nicht für Ausfälle von Diensten Dritter.

Punkt 16. Hosting und laufende Betreuung

16.1

Hosting, Wartung und Support erbringt Aqtelo im Umfang des Angebots, auf Servern in der EU, sofern nichts anderes vereinbart ist.

16.2

Aqtelo strebt eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel an. Das ist keine zugesicherte Eigenschaft. Geplante Wartungen und Störungen bei Dritten zählen nicht als Ausfall. Reaktionszeiten gelten nur, wenn das Angebot sie nennt.

16.3

Der Auftraggeber hält Zugangsdaten geheim und gibt Zugänge nur berechtigten Personen. Rechtswidrige Inhalte darf Aqtelo ohne Vorankündigung sperren.

16.4

Aqtelo darf die Entgelte für laufende Leistungen einmal jährlich zum 1. Januar anpassen, wenn Kosten für Lieferanten und Dienstleister steigen. Aqtelo kündigt Anpassungen mindestens einen Monat vorher schriftlich an. Steigt ein Entgelt um mehr als 5 %, kann der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen.

Punkt 17. Laufzeit und Kündigung

17.1

Laufende Leistungen laufen unbefristet. Kündbar sind sie mit der Frist aus dem Angebot, sonst mit 3 Monaten zum Quartalsende, schriftlich. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit geht vor.

17.2

Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Für Aqtelo ist das insbesondere ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, ein Verstoß gegen Punkt 16.3 oder die Insolvenz des Auftraggebers.

17.3

Kündigt der Auftraggeber ein Projekt vor Fertigstellung, erhält Aqtelo das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen. Pauschal rechnet Aqtelo die erbrachten Leistungen und 30 % des Honorars für die offenen Leistungen ab. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass Aqtelo weniger erspart oder mehr erspart hat.

17.4

Bei Vertragsende übergibt Aqtelo nach Zahlung aller offenen Beträge Code, Inhalte und Medien in gängigen Formaten. Hilfe beim Umzug rechnet Aqtelo nach Aufwand ab. 60 Tage nach Vertragsende darf Aqtelo die Daten löschen.

Punkt 18. Datenschutz und Vertraulichkeit

18.1

Beide Parteien halten das geltende Datenschutzrecht ein, insbesondere die DSGVO und das Schweizer Datenschutzgesetz.

18.2

Verarbeitet Aqtelo personenbezogene Daten im Auftrag, etwa Formularanfragen oder Daten in Werbekonten, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Aqtelo stellt ihn bereit.

18.3

Für die Daten auf seiner Website ist der Auftraggeber verantwortlich, insbesondere für Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und die Datenschutzerklärung.

18.4

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen vertraulich, etwa Geschäftszahlen, Zugänge, Preise und Befunde aus Sicherheitsprüfungen. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, bereits bekannt waren oder offengelegt werden müssen.

18.5

Die Pflicht gilt 3 Jahre über das Vertragsende hinaus, für Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse unbefristet.

Punkt 19. Referenz und Abwerbung

19.1

Aqtelo darf den Auftraggeber mit Name und Logo als Referenz nennen und die öffentlichen Ergebnisse zeigen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Nicht öffentliche Inhalte zeigt Aqtelo nur mit Zustimmung.

19.2

Während der Zusammenarbeit und 12 Monate danach wirbt der Auftraggeber keine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter von Aqtelo ab, die am Projekt beteiligt waren, und beauftragt sie nicht direkt.

Punkt 20. Recht und Gerichtsstand

20.1

Hat der Auftraggeber seinen Sitz in Deutschland, gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers.

20.2

Hat der Auftraggeber seinen Sitz in der Schweiz, gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers.

20.3

Für Auftraggeber mit Sitz in anderen Ländern gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

20.4

Das UN-Kaufrecht und die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sind ausgeschlossen.

Punkt 21. Schlussbestimmungen

21.1

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags brauchen die Schriftform. E-Mail genügt.

21.2

Aqtelo darf diese AGB für laufende Leistungen ändern und teilt Änderungen mindestens 6 Wochen vorher mit. Widerspricht der Auftraggeber nicht in dieser Frist, gelten sie als angenommen. Darauf weist Aqtelo in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch gelten die bisherigen AGB weiter, und beide Parteien können mit der vereinbarten Frist kündigen.

21.3

Der Auftraggeber darf Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von Aqtelo übertragen. Aqtelo darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen.

21.4

Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig. An ihre Stelle tritt die wirksame Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.

Stand: Oktober 2026