Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was das BFSG für deine Website bedeutet
Aqtelo-TeamDesign- und Engineering-Team
- Veröffentlicht
- Fokus
- Deutschland, Schweiz
- Lesezeit
- 4 Minuten

Viele Menschen nutzen das Web anders als mit Maus und Bildschirm. Sie steuern mit der Tastatur, lassen sich Seiten vorlesen oder vergrößern den Text stark. Scheitert dein Bestellprozess an einem fehlenden Label, verlierst du diese Kunden. Seit Juni 2025 ist das in Deutschland zudem eine Rechtsfrage.
Hier steht, für wen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt, was es verlangt und wie du deine Website prüfst. Am Ende geht es um die Frage, was Schweizer Unternehmen damit zu tun haben. Der Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Was das BFSG ist
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025. Jeder EU-Staat hat ein eigenes Gesetz dazu erlassen. Die Grundregeln sind überall gleich.
Das Gesetz betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Für Websites zählt vor allem eine Gruppe: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint ist alles, womit Verbraucher online einen Vertrag schließen.
Für welche Websites das Gesetz gilt
Entscheidend ist eine Frage: Kann ein Verbraucher auf deiner Website einen Vertrag abschließen? Typische Fälle sind:
- Onlineshops, in denen Privatkunden bestellen und bezahlen.
- Buchungsstrecken für Termine, Kurse, Tickets oder Reisen.
- Abschlüsse online, etwa für Abos, Tarife oder Verträge mit Bezahlung.
- Bankdienstleistungen für Verbraucher, die das Gesetz eigens nennt.
Eine reine Unternehmensseite mit Leistungen, Referenzen und Kontaktformular fällt meist nicht darunter. Dort schließt niemand einen Vertrag. Auch Angebote nur für Geschäftskunden sind nicht erfasst. Wer aber auch an Privatkunden verkauft, sollte genau hinsehen.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von den Pflichten ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt. Dazu darf der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro betragen.
Die meisten mittelständischen Firmen liegen über dieser Grenze. Für sie gilt das Gesetz voll, sobald sie online an Verbraucher verkaufen. Prüf die Ausnahme nicht nach Gefühl, sondern anhand deiner Zahlen.
Was barrierefrei in der Praxis heißt
Das BFSG nennt allgemeine Anforderungen. Eine Dienstleistung muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Konkret wird es über die europäische Norm EN 301 549. Sie verweist für Websites auf die WCAG 2.1 in der Stufe AA.
Für deine Website heißt das zum Beispiel:
- Jede Funktion lässt sich allein mit der Tastatur bedienen.
- Der Fokus ist sichtbar, wenn man mit der Tabulatortaste springt.
- Bilder mit Inhalt haben einen sinnvollen Alternativtext.
- Formularfelder haben echte Labels und verständliche Fehlermeldungen.
- Text und Hintergrund haben genug Kontrast.
- Die Seite bleibt bei 200 Prozent Zoom bedienbar.
- Überschriften und Listen sind im Code als solche ausgezeichnet.
Dazu verlangt das Gesetz Informationen, wie deine Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Viele Unternehmen veröffentlichen dafür eine eigene Seite zur Barrierefreiheit. Dort steht auch, wie Nutzer Probleme melden können.
So prüfst du deine Website
Automatische Tests finden nur einen Teil der Fehler. Ein guter Ablauf kombiniert Werkzeug und Handarbeit:
- Automatisch testen. Werkzeuge wie Lighthouse oder axe zeigen fehlende Alternativtexte, schwache Kontraste und Labels.
- Mit der Tastatur bestellen. Leg die Maus weg und geh den ganzen Kaufprozess durch.
- Mit einem Screenreader hören. VoiceOver auf dem Mac oder NVDA unter Windows zeigen, was vorgelesen wird.
- Zoomen. Stell den Browser auf 200 Prozent und prüf, ob nichts abgeschnitten wird.
- Befunde ordnen. Zuerst beheben, was einen Kauf oder eine Buchung verhindert.
Overlays und Barrierefreiheits-Plugins helfen hier nicht. Sie blenden eine Leiste ein, ändern aber den Code darunter nicht. Ein Formular ohne Label bleibt ohne Label.
Am günstigsten wird Barrierefreiheit, wenn sie von Anfang an eingeplant ist. Bei einem Neubau oder Umzug bauen wir die Bausteine so, dass sie WCAG 2.1 AA erfüllen. Wie ein solcher Umzug abläuft, liest du in WordPress zu Next.js.
Was für Unternehmen in der Schweiz gilt
Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Das BFSG und der European Accessibility Act gelten dort nicht direkt. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet vor allem öffentliche Stellen. Private Firmen trifft es im Web nur am Rand.
Anders sieht es aus, wenn du Verbrauchern in der EU online etwas verkaufst. Dann gelten für diesen Markt die Regeln des jeweiligen EU-Landes. Ein Schweizer Shop, der nach Deutschland liefert, muss also die Anforderungen des BFSG erfüllen. Unabhängig vom Recht lohnt sich Barrierefreiheit auch so. Mehr Menschen können bei dir kaufen.
Häufige Fragen
Nur, wenn Verbraucher dort online einen Vertrag schließen können. Eine Seite mit Leistungen und Kontaktformular fällt in der Regel nicht darunter. Shops und Buchungsstrecken für Privatkunden schon.
Das Gesetz verweist auf die Norm EN 301 549. Für Websites bedeutet das WCAG 2.1 in der Stufe AA. Wer neu baut, kann sich gleich an WCAG 2.2 orientieren.
Nein. Overlays verändern die Darstellung, beheben aber keine Fehler im Code. Fehlende Labels, Tastaturfallen und falsche Überschriften bleiben bestehen.
In Deutschland überwachen Behörden der Länder den Markt. Du kannst Mängel beanstanden und Bußgelder verhängen. Dazu kommen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände.
Der erste Schritt
Leg heute die Maus weg und kauf in deinem eigenen Shop mit der Tastatur ein. Wo du stecken bleibst, beginnt die Arbeit. Wenn du dabei Unterstützung brauchst, schreibst du uns.
Passende Leistungen
Weiterlesen
5 Min. Lesezeit
Shopify oder Shopware: Ein fairer Vergleich für Händler in DE und CH
Shopify ist ein gemieteter Dienst, Shopware eine Software, die du selbst oder bei Shopware betreibst. Wann welches System passt und was beim Wechsel auf dich zukommt.
5 Min. Lesezeit
Was kostet ein Shopify-Shop? Lizenz, Umsetzung, Apps und Betrieb
Der Shopify-Tarif ist der kleinste Teil der Rechnung. Wir zeigen die vier Kostenblöcke eines Shops und wie du ein Angebot bekommst, das hält.

4 Min. Lesezeit
Impressum in Deutschland und der Schweiz: Was auf deine Website gehört
Was nach § 5 DDG in Deutschland und nach dem Schweizer UWG ins Impressum gehört, wo es stehen muss und welche Fehler wir am häufigsten sehen.