Impressum in Deutschland und der Schweiz: Was auf deine Website gehört

Design- und Engineering-Team

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Deutschland, Schweiz
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4 Minuten
Gestapelte Rechtsbücher auf einem Schreibtisch.

Das Impressum ist die unscheinbarste Seite deiner Website. Trotzdem führt sie in Deutschland regelmäßig zu Abmahnungen. Meist fehlt eine Angabe, oder der Link ist schwer zu finden. Beides lässt sich in einer Stunde beheben.

Hier steht, was in Deutschland und in der Schweiz ins Impressum gehört. Der Text gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Sonderfälle, etwa regulierte Berufe, fragst du deine Rechtsberatung.

Welche Gesetze gelten

In Deutschland regelt § 5 DDG die Impressumspflicht. Das Digitale-Dienste-Gesetz hat im Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst. Der Inhalt der Pflicht ist im Kern gleich geblieben. Viele Websites nennen aber noch „§ 5 TMG“. Diesen Verweis solltest du aktualisieren.

Für journalistisch-redaktionelle Inhalte kommt § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag hinzu. Dazu kann ein Firmenblog zählen, der regelmäßig Fachartikel veröffentlicht. In der Schweiz gilt für den Onlinehandel Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Pflichtangaben in Deutschland

Wer geschäftsmäßig digitale Dienste anbietet, muss diese Angaben machen. Eine Unternehmenswebsite gehört fast immer dazu.

  • Name und Anschrift. Bei Firmen die vollständige Firmierung mit Rechtsform und eine ladungsfähige Anschrift. Ein Postfach reicht nicht.
  • Vertretung. Bei juristischen Personen die vertretungsberechtigten Personen, etwa die Geschäftsführung.
  • Schneller Kontakt. Eine E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Weg, zum Beispiel Telefon oder ein Kontaktformular.
  • Register. Handelsregister, Vereinsregister oder Partnerschaftsregister mit Registernummer, wenn ein Eintrag besteht.
  • Umsatzsteuer-ID. Die USt-IdNr. oder Wirtschafts-ID, wenn vorhanden.
  • Aufsichtsbehörde. Wenn deine Tätigkeit eine behördliche Zulassung braucht.
  • Berufsrechtliche Angaben. Bei reglementierten Berufen Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regeln.

Bei redaktionellen Inhalten nennst du zusätzlich eine verantwortliche Person mit Anschrift nach § 18 Abs. 2 MStV.

Pflichtangaben in der Schweiz

Die Schweiz kennt keine allgemeine Impressumspflicht wie Deutschland. Wer aber Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, muss klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse machen. Die E-Mail-Adresse gehört ausdrücklich dazu. So steht es in Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG.

In der Praxis veröffentlichen Schweizer Firmen deshalb ein Impressum mit diesen Angaben:

  • Firmenname mit Rechtsform, wie im Handelsregister eingetragen.
  • Postanschrift des Sitzes.
  • E-Mail-Adresse und meist eine Telefonnummer.
  • Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) und, wenn vorhanden, die Mehrwertsteuernummer.
  • Vertretungsberechtigte Personen.

Richtet sich eine Schweizer Website gezielt an Kunden in Deutschland, prüf zusätzlich die deutschen Regeln. Ein Impressum, das beide Anforderungen erfüllt, ist leicht zu erstellen.

Wo das Impressum stehen muss

Das Gesetz verlangt, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. Bewährt hat sich ein Link mit dem Wort „Impressum“ im Footer jeder Seite. Begriffe wie „Über uns“ oder „Rechtliches“ allein sind riskant.

Schreib das Impressum als Text, nicht als Bild. Bilder lassen sich nicht kopieren und nicht vorlesen. Acht auch darauf, dass ein Cookie-Banner den Link nicht verdeckt.

Auch Profile in sozialen Netzwerken brauchen in Deutschland ein Impressum, wenn du sie geschäftlich nutzt. Ein Link auf das Impressum deiner Website reicht, wenn er klar beschriftet ist.

Die häufigsten Fehler

  1. Veralteter Gesetzesverweis. „§ 5 TMG“ statt „§ 5 DDG“.
  2. Nur ein Kontaktweg. Eine E-Mail-Adresse ohne zweiten schnellen Weg.
  3. Fehlende Vertretung. Die GmbH ist genannt, die Geschäftsführung nicht.
  4. Alte Daten. Umzug, neue Geschäftsführung oder neue Registernummer sind nicht nachgetragen.
  5. Versteckter Link. Das Impressum ist nur über ein Menü oder auf der Startseite erreichbar.

Der beste Schutz gegen alte Daten ist eine feste Quelle. Bei unseren Projekten stehen Firmendaten an einer Stelle im Code oder im Redaktionssystem. Impressum, Footer und strukturierte Daten lesen sie von dort. Was sonst rechtlich zur Website gehört, liest du in der DSGVO-Checkliste.

Häufige Fragen

In Deutschland jede geschäftsmäßige Website, also fast jede Unternehmensseite. Rein private Seiten sind ausgenommen. In der Schweiz gilt die Pflicht für Angebote im Onlinehandel, üblich ist ein Impressum aber bei fast allen Firmen.

In Deutschland nicht zwingend. Neben der E-Mail-Adresse braucht es einen zweiten schnellen Kontaktweg. Das kann ein Telefon oder ein Kontaktformular sein, das zügig beantwortet wird.

In Deutschland vor allem Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände nach dem UWG. Zudem kann die Behörde ein Bußgeld verhängen. In der Schweiz kann ein Verstoß gegen das UWG zivil- und strafrechtliche Folgen haben.

Bei jeder Änderung von Anschrift, Geschäftsführung, Rechtsform oder Registereintrag. Zusätzlich einmal im Jahr, zusammen mit der Datenschutzerklärung.

Der erste Schritt

Öffne heute dein Impressum und vergleich es mit der Liste oben. Such nach „TMG“ und prüf Geschäftsführung und Registernummer. Wenn du bei deiner Website mehr ändern willst, sprich mit uns.

Geschrieben von

Aqtelo-Team

Design- und Engineering-Team

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